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   BAG, 07.06.1984 - 2 AZR 224/82   

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https://dejure.org/1984,17003
BAG, 07.06.1984 - 2 AZR 224/82 (https://dejure.org/1984,17003)
BAG, Entscheidung vom 07.06.1984 - 2 AZR 224/82 (https://dejure.org/1984,17003)
BAG, Entscheidung vom 07. Juni 1984 - 2 AZR 224/82 (https://dejure.org/1984,17003)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 20.10.1983 - 2 AZR 292/82
    Auszug aus BAG, 07.06.1984 - 2 AZR 224/82
    Trotz der vom erkennenden Senat hiergegen nach einer Anfrage vom 20. Oktober 1983 (2 AZR 292/82) geäußerten Bedenken hält der Siebte Senat an dieser Auffassung fest (vgl. Beschluß vom 11. April 1984 - 7 AS 2/84 -).

    Denn auch nach der Auffassung des erkennenden Senats wird ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit nur dann durch ein befristetes Arbeitsverhältnis abgelöst, wenn der Abschluß des weiteren sachlich gerechtfertigten ZeitVertrages zu gleich eine, nicht unbedingt ausdrückliche oder erkennbare Abänderung oder Novation der bislang nach der objektiven Rechtslage bestehenden vertraglichen Beziehungen (unbefristetes Arbeitsverhältnis) enthält (vgl. Beschluß des Senats vom 20. Oktober 1983 - 2 AZR 292/82 - unveröffentlicht).

  • BAG, 12.03.1981 - 2 AZR 1147/78
    Auszug aus BAG, 07.06.1984 - 2 AZR 224/82
    Der Kläger ist kein Beamter, dessen Rechtsbeziehungen einseitig durch Verordnungen oder Erlasse bestimmt werden können (vgl. dazu auch die unveröffentlichten Senatsurteile vom 12. März 1981 - 2 AZR 193/79, 2 AZR 1147/78 - sowie vom 11. Februar 1982 - 2 AZR 932/79 -).
  • BAG, 28.07.1983 - 2 AZR 563/82
    Auszug aus BAG, 07.06.1984 - 2 AZR 224/82
    Der Kläger hat unstreitig nur während seiner Freizeit an seiner Dissertation gearbeitet; im Rahmen seiner vertraglichen Verpflichtungen ist ihm keine, jedenfalls keine angemessene Gelegenheit geboten worden, seiner speziellen Weiterbildung nachkommen zu können (vgl. dazu das unveröffentlichte Urteil des Senats vom 28. Juli 1983 - 2 AZR 563/82 -).
  • BAG, 11.02.1982 - 2 AZR 932/79
    Auszug aus BAG, 07.06.1984 - 2 AZR 224/82
    Der Kläger ist kein Beamter, dessen Rechtsbeziehungen einseitig durch Verordnungen oder Erlasse bestimmt werden können (vgl. dazu auch die unveröffentlichten Senatsurteile vom 12. März 1981 - 2 AZR 193/79, 2 AZR 1147/78 - sowie vom 11. Februar 1982 - 2 AZR 932/79 -).
  • BAG, 07.03.1980 - 7 AZR 177/78

    Befristetes Arbeitsverhältnis - Zeitablauf - Unwirksamkeit der Befristung -

    Auszug aus BAG, 07.06.1984 - 2 AZR 224/82
    a) Bei mehreren, zeitlich unmittelbar aufeinanderfolgenden befristeten Arbeitsverträgen endet nach Auffassung des Siebten Senats (Urteil vom 7. März 1980 - 7 AZR 177/78 - AP Nr. 54 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG 36, 171, 176; 36, 235, 238, 241) das Arbeitsverhältnis nur dann mit dem Ablauf des letzten Zeitvertrages, wenn dieser dem Grunde und der Dauer nach sachlich berechtigt ist und ein zum Zeitpunkt des Abschlusses des letzten Zeitvertrages nach der objektiven Rechtslage bestandenes unbefristetes Arbeitsverhältnis entweder ausdrücklich oder konkludent aufgehoben worden ist.
  • BAG, 19.08.1981 - 7 AZR 252/79

    Befristung - wissenschaftliche Mitarbeiter

    Auszug aus BAG, 07.06.1984 - 2 AZR 224/82
    a) Bei mehreren, zeitlich unmittelbar aufeinanderfolgenden befristeten Arbeitsverträgen endet nach Auffassung des Siebten Senats (Urteil vom 7. März 1980 - 7 AZR 177/78 - AP Nr. 54 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG 36, 171, 176; 36, 235, 238, 241) das Arbeitsverhältnis nur dann mit dem Ablauf des letzten Zeitvertrages, wenn dieser dem Grunde und der Dauer nach sachlich berechtigt ist und ein zum Zeitpunkt des Abschlusses des letzten Zeitvertrages nach der objektiven Rechtslage bestandenes unbefristetes Arbeitsverhältnis entweder ausdrücklich oder konkludent aufgehoben worden ist.
  • BAG, 31.10.1974 - 2 AZR 483/73

    Befristeter Arbeitsvertrag - Kernforschungszentrum der öffentlichen Hand -

    Auszug aus BAG, 07.06.1984 - 2 AZR 224/82
    Nachwuchsförderung und Weiterbildung können unter bestimmten Voraussetzungen zwar einen sachlichen Grund für die Befristung ein'es Arbeitsvertrages mit einem wissenschaftlichen Mitarbeiter darstellen (BAG 31, 40; 36, 171; 38, 372; 39, 38; BAG Urteil vom 31- Oktober 1974 - 2 AZR 483/73 - AP Nr. 39 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
  • BAG, 02.08.1978 - 4 AZR 58/77

    Zustimmung des Personalrates - Forschung - Lehre - Bildung des wissenschaftlichen

    Auszug aus BAG, 07.06.1984 - 2 AZR 224/82
    Nachwuchsförderung und Weiterbildung können unter bestimmten Voraussetzungen zwar einen sachlichen Grund für die Befristung ein'es Arbeitsvertrages mit einem wissenschaftlichen Mitarbeiter darstellen (BAG 31, 40; 36, 171; 38, 372; 39, 38; BAG Urteil vom 31- Oktober 1974 - 2 AZR 483/73 - AP Nr. 39 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
  • BAG, 11.04.1984 - 7 AS 2/84
    Auszug aus BAG, 07.06.1984 - 2 AZR 224/82
    Trotz der vom erkennenden Senat hiergegen nach einer Anfrage vom 20. Oktober 1983 (2 AZR 292/82) geäußerten Bedenken hält der Siebte Senat an dieser Auffassung fest (vgl. Beschluß vom 11. April 1984 - 7 AS 2/84 -).
  • BFH, 16.03.1993 - XI R 52/88

    1. Der gesetzliche Übergang einer Arbeitslohnforderung gem. § 115 Abs. 1 SGB X

    Die von dem Kläger erhobene Klage, mit der er beantragte festzustellen, daß das Arbeitsverhältnis über den 31. Oktober 1981 hinaus fortbestehe, hatte letztendlich vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG) Erfolg (Urteil vom 7. Juni 1984 2 AZR 224/82).
  • BAG, 05.07.1984 - 2 AZR 282/83
    Der Kläger hat nämlich mit der vorliegenden Klage deutlich seinen Vorbehalt erkennen lassen, durch eine spätere Befristung - zudem nur im Rahmen eines Werkvertrages - seinen aufgrund der unwirksamen Befristungen erworbenen Bestandsschutz nicht aufgeben zu wollen (vgl. das Urteil des Senates vom 7. Juni 1984 - 2 AZR 224/82 - sowie BAG Urteil vom 7. März 1980 - 7 AZR 177/78 - AP Nr. 54 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
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